Flucht- und Rettungspläne. Für Hamburger Schulen.

Der Rest läuft von alleine:

FLUCHT UND

RETTUNG

Bei öffentlichen Gebäuden besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung der Flucht- und Rettungspläne. Die Darstellung erfolgt nach DIN ISO 23601. Er ist an gut sichtbaren Stellen dauerhaft anzubringen.

 

Die Erstellung für ihre Schule ist für Sie fast ohne Aufwand. Es genügt ein Rundgang, um die Standorte von Feuerlöschern und anderen Sicherheitseinrichtungen zu erfassen. Der Rest läuft von alleine.